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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Bei der VOB handelt es sich um ein deutsches Regelwerk, das mittlerweile bei europaweiten Bauaufträgen Anwendung findet. Sie ist weder Gesetz noch Rechtsverordnung, wird jedoch üblicherweise nahezu allen Bauverträgen zugrunde gelegt und ist bei öffentlichen Bauaufträgen obligatorisch.

Sie wurde bereits 1926 aus dem Wunsch heraus entwickelt, im Baurecht faire Bedingungen zu schaffen, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherren und denen des Bauunternehmers zu schaffen und klare und einheitliche Rechtsgrundsätze für die Baupraxis festzulegen.

 

Der erste Teil (VOB/A) regelt allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen und spielt in diesem Zusammenhang eine untergeordnete Rolle.

 

Im zweiten Teil (VOB/B) sind alle "Spielregeln" (z.B. Vertragskündigungen, Fristen, Sicherheitsleistungen, Gewährleistung usw.) zwischen Baupartnern geregelt, so dass hier keine Missverständnisse aufkommen. Somit übernimmt sie im Bauvertrag die Funktion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Die technischen Ausführungsvorschriften und klare Abrechnungsregeln finden sich im dritten Teil (VOB/C).

 

Ich empfehle dringlichst, die Festlegungen dieses Regelwerkes als Grundlage der Bauausführung und Abrechnung im Bauvertrag explizit zu vereinbaren oder/und ggf. davon abweichende Regelungen zu formulieren.

 

Anderenfalls bleiben an vielen Stellen automatisch Unklarheiten und Regelungslücken, was für den Bauherren in der Praxis nur Nachteile bringt.

 

Ein Bauunternehmer aus dem deutschsprachigen Raum sollte die Regelungen der VOB ohnehin verinnerlicht haben und mit deren Vereinbarung (ggf. mit Abweichungen) im Bauvertrag einverstanden sein. Sollte er sich weigern, fragen sie ihn nach den Gründen.

Die Vereinbarung dieses Regelwerkes schafft die Grundlage zu Klärung von Missverständnissen und die Schaffung von außergerichtlichen Einigungen.

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