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Wie läuft ein Immobilienkauf ab und was ist zu beachten?

Bei einem Immobilienkauf in Paraguay gibt es grundsätzlich mehrere Varianten. Daher sind unterschiedliche Dinge zu beachten. Neben den zahlreichen individuellen Kriterien bei der Auswahl einer Immobilie (Lage, Topografie, Bodenverhältnisse, Vegetation und Baumbestand) spielt der rechtliche Status eine erhebliche Rolle. Bei titulierten Grundstücken sind zunächst die Angaben (Name, C.I.N., Lage, Koordinaten bzw. Grenzlängen etc.) im Grundstückstitel auf Übereinstimmung zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen ist unbedingt Klärung erforderlich, ggf. mit Hilfe kompetenter juristischer Beratung. Soll von großen Grundstücken ein kleinerer Teilbereich zur Veräußerung abgetrennt werden, muss zunächst ein zugelassener Vermesser die örtliche Vermarkung durchführen und die Unterlagen für das Teilungsverfahren erstellen. Die Teilung muss von der zuständigen Gemeindeverwaltung durch positive Stellungnahme genehmigt werden. Weil dies in der Praxis mehrere Wochen oder auch Monate dauern kann, wird gerne der Beurkundungstermin in der escribanía vorgezogen mit entsprechendem Verweis auf positiven Ausgang. Es wird ein Privatvertrag aufgesetzt mit allen erforderlichen persönlichen und das Grundstück betreffenden Angaben aus den Unterlagen des Vermessers. Der Notar sollte hierbei nun auch die Angaben aus dem Originaltitel durch Einsichtnahme in das Zentralregister auf Richtigkeit kontrollieren und eventuelle Belastungen/Hypotheken oder Steuerrückstände prüfen. Darüberhinaus ist die escribanía nicht zu objektiver Beratung verpflichtet, sondern setzt das Dokument nach abgestimmten Vorstellungen beider Vertragspartner auf und beurkundet in erster Linie die Anwesenheit und eigenhändige Unterzeichnung. Sämtliche Modalitäten wie Teilzahlungstermine und Zeitpunkt des Besitzübergangs mit Rechten und Pflichten sowie Kostenübernahme des Verfahrens und der Steuern sind also vorher einvernehmlich zu regeln. Mit Unterzeichnung des Dokumentes verpflichten sich beide Vertragspartner zur Einhaltung der entsprechenden Vereinbarungen und beauftragen die escribanía mit der Einleitung der jeweils erforderlichen Verfahrensschritte, also mit der Ausstellung eines neuen Grundstückstitels oder zunächst mit der Durchführung des Teilungsverfahrens und darauffolgend mit der Ausstellung des neuen Titels. Bei untitulierten Grundstücken oder Inert- oder Municipalland empfehle ich von Anfang an kompetente juristische Beratung. Eine in Südamerika verbreitete und beliebte Sonderform der Finanzierung ist der Ratenkauf („cuotas“). Vergleichbar mit einem Immobiliendarlehen wird der vereinbarte Kaufpreis über einen mehrjährigen Zeitraum monatlich bezahlt, wobei die Finanzierungskosten bereits eingepreist und somit meist nicht explizit ausgewiesen sind. Hier tritt der Besitzübergang mit Bezahlen der ersten Rate ein, das Grundstück ist also sofort nutzbar und bebaubar, der Grundstückstitel und somit das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer bzw. neuen Eigentümer über. Es handelt sich also um eine 100-%-Finanzierung mit allen Vor- und Nachteilen. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist mit Mercosur-Cedula oder EU-Reisepass möglich. Die Kosten für die Grundstücksübertragung werden in der escribanía bezahlt und einzeln aufgeschlüsselt. Sie bestehen aus Verwaltungskosten, Gebühren in der zentralen Register- und Katasterverwaltung, Steuern und dem Honorar des Notares. Da erstere pauschal und letztere anteilig berechnet werden, beträgt die Summe in Abhängigkeit vom vereinbarten Kaufpreis zwischen zwei und vier Prozent. Die Vermessungskosten für Feldeinsätze und Anfertigen der Vermessungsunterlagen werden separat erhoben. Eine Provision fällt beim Verkauf meiner eigenen Grundstücke nicht an.

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